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Stornobedingungen

UMO Health Retreat · Griechenland · 2.–6. Dezember 2026

Da es sich um ein Retreat mit begrenzter Teilnehmerzahl und langfristig reservierten Leistungen handelt, entstehen bereits vor Veranstaltungsbeginn organisatorische und finanzielle Verpflichtungen. Für eine Stornierung durch den Teilnehmer gelten daher folgende Bedingungen.

Stornofristen

Bis einschließlich 15. September 2026

Bei einer Stornierung bis einschließlich 15. September 2026 werden 10 % des vereinbarten Retreatpreises als Stornokosten berechnet. Bereits darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

16. September bis einschließlich 15. Oktober 2026

Bei einer Stornierung in diesem Zeitraum werden 40 % des vereinbarten Retreatpreises als Stornokosten berechnet.

16. Oktober bis einschließlich 15. November 2026

Bei einer Stornierung in diesem Zeitraum werden 70 % des vereinbarten Retreatpreises als Stornokosten berechnet.

Ab dem 16. November 2026

Bei einer Stornierung ab dem 16. November 2026 werden 90 % des vereinbarten Retreatpreises als Stornokosten berechnet. Dies gilt entsprechend bei Nichterscheinen des Teilnehmers.

Vorzeitige Abreise

Reist ein Teilnehmer nach Beginn des Retreats auf eigenen Wunsch vorzeitig ab oder nimmt einzelne gebuchte Leistungen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits erbrachter oder nicht mehr anderweitig verwertbarer Leistungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Nachweis eines niedrigeren Schadens

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass UMO Health durch die Stornierung überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Stornopauschale entstanden ist. In diesem Fall werden die Stornokosten entsprechend reduziert.

Ersatzperson

Anstelle einer Stornierung kann nach vorheriger Abstimmung mit UMO Health eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Übernimmt die Ersatzperson die Buchung vollständig und stehen der Übertragung keine sachlichen oder organisatorischen Gründe entgegen, werden keine prozentualen Stornokosten berechnet. Tatsächlich durch die Umbuchung entstehende zusätzliche Kosten können berechnet werden.

Absage durch UMO Health

Wird das Retreat durch UMO Health abgesagt, werden die unmittelbar an UMO Health für das Retreat gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Reiserücktritt

Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittsversicherung. Je nach Tarif können solche Versicherungen beispielsweise Erkrankung, Unfall oder andere unerwartete persönliche Ereignisse abdecken.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Da das Retreat für einen spezifischen Zeitraum vom 2. bis 6. Dezember 2026 angeboten wird, besteht für die Buchung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vorstehenden vertraglichen Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

Stand: August 2026